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Unsere Kanzlei geht zurück auf die Anwaltskanzlei des Justizrat Dr. Götz. Diese Anwaltskanzlei wurde Anfang der fünfziger Jahre durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Göhring übernommen, der sie bis zu seinem Tod 1982 führte. Die Praxisräume befanden sich zuletzt in der Fritz-Wunderlich-Str. 61.
Nach dem Tod des Herrn Dr. Wilhelm Göhring wurde die Praxis durch Herrn Rechtsanwalt Toni Wallé fortgeführt. Zum Sommer 1984 trat Herr Rechtsanwalt Stefan Göhring der Praxis bei. Es wurde die Sozietät Göhring und Wallé gegründet. Aufgrund der ständigen Expansion und der damit verbundenen Notwendigkeit größerer Kanzleiräume, erfolgte 1994 der Umzug in die alte Tuchfabrik in Kusel unter der Anschrift Fritz-Wunderlich-Straße 47a. Seit 2001 ist Herr Rechtsanwalt Meisinger in der Kanzlei Göhring, Wallé & Meisinger tätig.
Ziel unserer Tätigkeit ist es, die uns übertragenen Mandate kompetent und effizient zu bearbeiten. Voraussetzung hierfür ist eine sorgfältige Recherche, an die sich eine umfassende Beratung anschließt, die verschiedene Lösungswege aufzeigt. Hierbei wird besonderen Wert auf die Kalkulation und Minimierung des Kostenrisikos gelegt. Bei der Mandatsbearbeitung stehen uns die kanzleiinterne Bibliothek, diverse Datenbanken und sämtliche Informationen über das Internet, sowie ein gut geschultes Kanzleipersonal zur Seite. Neben Privatmandanten werden unsere Dienste von zahlreichen Unternehmen und Betrieben in Anspruch genommen


